
Ein Institut braucht die Vorschriften des KWG über das Handelsbuch nicht anzuwenden, sofern 1. der Anteil des Handelsbuch s des Instituts i. d.R. 5% der Gesamtsumme der bilanz - und ausserbilanzmässigen Geschäfte nicht überschreitet, 2. die Gesamtsumme der einzelnen Position en des Handelsbuch s i.d. R. den Gegenwert von 15 Mill. Euro nicht ü....
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https://www.wirtschaftslexikon.co/i/../d/handelsbuch-vorschriften-nichtanwe
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